- Das Archivierungssystem muss den Anforderungen der GoBS genügen.
- Die Revisionssicherheit der Speicherung und die Wiederherstellbarkeit der Belege während der Aufbewahrungszeit muss gewährleistet sein. Zum Nachweis der Revisionssicherheit ist eine Verfahrensdokumentation zu erstellen.
- Seit 1. Januar 2002 gelten die „ Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“ (GDPdU). Mit Ihnen hat der Gesetzgeber alle Unternehmen verpflichtet, steuerrelevante Daten auswertbar zur Verfügung zu stellen.
- Ausfuhrbelege, die Zollstempel tragen, dürfen nicht vernichtet werden und müssen im Original zur Verfügung stehen.
- Bilanzen und Bilanzunterlagen müssen im Original (Papierform) zur Verfügung stehen.
- Verträge und Urkunden sollten sicherheitshalber im Original aufbewahrt werden.
- Eine Zertifizierung von Archivsystemen ist nicht vorgeschrieben. Von den Finanzbehörden werden keine ausdrücklichen Genehmigungen für digitale Archivierungen erteilt.
Regeln für Buchführungssysteme
Der Verband Organisations- und Informationssysteme (VOI) in Darmstadt hat zusammengestellt, welche Regeln ein gutes Archivsystem erfüllen muss:
- Jedes Dokument muss unveränderbar archiviert werden.
- Es darf kein Dokument auf dem Weg ins Archiv oder im Archiv selbst verloren gehen.
- Jedes Dokument muss mit geeigneten Retrievaltechniken wiederauffindbar sein.
- Es muss genau das Dokument, wiedergefunden werde, das gesucht worden ist.
- Kein Dokument darf während seiner vorgesehenen Lebenszeit zerstört werden können.
- Jedes Dokument muss in genau der gleichen Form, wie es erfasst wurde, wieder angezeigt werden können.
- Jedes Dokument muss zeitnah wiedergefunden werden können.
- Alle Aktionen im Archiv, die Veränderungen in der Organisation und Struktur bewirken, sind derart zu protokollieren, dass die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes möglich ist.
- Elektronische Archive sind so auszulegen, dass eine Migration auf neue Plattformen, Medien, Software-Versionen und Komponenten ohne Informationsverlust möglich ist.
- Das System muss dem Anwender die Möglichkeit bieten, die gesetzlichen Bestimmungen (Bundesdatenschutzgesetz, Handelsgesetzbuch, Abgabenordnung) sowie die betrieblichen Bestimmungen des Anwenders hinsichtlich Datensicherheit und Datenschutz über die Lebensdauer des Archivs sicherzustellen.